Zertifizierung SCC / SCP
Das „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC) kommt aus dem Englischen „Safety Certificate Contractors“. Dieses Regelwerk wurde in der Petrochemie für Unternehmen entwickelt, die als Kontraktoren, also Subunternehmer oder Lieferanten, tätig werden. Technische Dienstleistungen, z.B. bei Neu- oder Umbauten, Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen, werden häufig an externe Dienstleister vergeben. Der Nachweis, dass diese Kontraktoren in Ihrer Organisation den Sicherheitsansprüchen genügen, kann durch eine neutrale Zertifizierung nach dem SCC-Standard erbracht werden. Die Zertifizierung vereinigt Belange aus dem Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).
SCC* / SCC**
Arbeitssicherheit-Zertifizierung für technische Dienstleister
SCCP
Arbeitssicherheit-Zertifizierung in der Petrochemie
SCP
Arbeitssicherheit-Zertifizierung für Personaldienstleister
Ablauf der Zertifizierung
1.
Vorgespräch (optional)
2.
Antrag auf Zertifizierung
3.
Voraudit (optional)
4.
Systemaudit
Prüfung, ob das vorhandene Managementsystem normkonform angewendet wird.
5.
Ausstellung des Zertifikats
Nach erfolgreichem Systemaudit.
6.
Jährliche Überwachung
Stichprobenartige Prüfung, ob das Manangementsystem normkonform angewendet und weiterentwickelt wird.
7.
Reaudit
Nach drei Jahren erfolgt die erneute Prüfung des Managementsystems zur Verlängerung der Zertifizierung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Reduzierung der Unfallzahlen im Unternehmen
- Sensibilisierung des Bewusstseins für Sicherheit bei allen Mitarbeitern
- Erhöhung der Wettbewerbschancen
Wir beraten Sie gerne zu allen Themen.
Voraussetzungen
Die Unternehmenszertifizierung nach SCC / SCP integriert in der Betrachtung des Gesundheits- und Umweltschutzsystems ebenfalls die Arbeitssicherheit. Begutachtet werden die organisatorischen bzw. personellen Voraussetzungen für eine sichere Abwicklung von Aufträgen und die Sicherheitsanforderungen des Auftraggebers. Dies erfordert einen Nachweis der SGU-Prüfung für die operativen Führungskräfte und Mitarbeiter. Darüberhinaus ist ein Nachweis über die Unfallhäufigkeit in den letzten drei Jahren unabdingbar.
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