Die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach weiteren Normen und Standards im Anwendungsbereich der BauPVO richtet sich an Hersteller bzw. Inverkehrbringer tragender Bauteile
Seit dem 01.07.2014 verpflichtet die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Verbindung mit einer harmonisierten Norm oder eines Europäischen Bewertungsdokumentes (EAD) in Verbindung mit einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA), diese Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung auf den europäischen Markt zu bringen. Die Zertifizierung des Herstellers nach dem jeweiligen Standard ist eine Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung der Bauteile und Bausätze und deren Inverkehrbringung.
Prüfung, ob das vorhandene System der WPK zur normkonformen Herstellung des Bauteils geeignet ist und wenn erforderlich die Prüfung des Bauproduktes (AVPC 1 und 1+).
Nach erfolgreicher Inspektion.
Überwachung der weiteren Funktion der WPK bzw. des Bauproduktes. Die Überwachung erfolgt entweder mit einem Audit im Unternehmen oder mit einem Überwachungsfragebogen.
Das Überwachungsintervall ist vom jeweiligen Standard abhängig.
Die wesentliche Voraussetzung für die Zertifizierung und Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (AVCP System 2+) oder des Produktes (AVCP System 1 bzw. 1+) ist ein von Ihnen eingerichtetes, funktionierendes und schriftlich dokumentiertes Qualitätssicherungssystem (Werkseigene Produktionskontrolle), welches die spezifischen Anforderungen des jeweiligen standards berücksichtigt.