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Einblicke

Langjährige Erfahrung bei DVS ZERT

Die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 richtet sich an Hersteller bzw. Inverkehrbringer tragender Bauteile aus Stahl und Aluminium.

Seit dem 01.07.2014 verpflichtet die europäische Bauproduktenverordnung in Verbindung mit der harmonisierten Norm DIN EN 1090-1, diese Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung auf den europäischen Markt zu bringen. Das Zertifikat nach EN 1090-1 ist die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung Ihrer Bauteile aus Stahl und Aluminium.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie haben mit dem DVS ZERT einen langjährig erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
  • Ihr EN 1090 Zertifikat ist im öffentlich zugänglichen Online-Register JOINCERT einzusehen.
  • Ihre Produkte sind in der Europäischen Union frei handelbar.
  • Gewinnen Sie Rechtssicherheit in der Europäischen Gemeinschaft.

Ablauf der Zertifizierung

1

Vorgespräch

2

Antrag auf Zertifizierung

3

Voraudit (optional)

4

Erstinspektion

Prüfung, ob das vorhandene System der WPK zur normkonformen Herstellung des Bauteils geeignet ist.

5

Ausstellung des Zertifikats

Nach erfolgreicher Inspektion.

6

Laufende Überwachung

Überwachung der weiteren Funktion der WPK. Die Überwachung nach EN 1090 erfolgt entweder mit einem Audit im Unternehmen oder mit einem Überwachungsfragebogen.

Dies ist abhängig von der Ausführungsklasse (EXC 1-EXC 4) und dem damit verbundenen Überwachungsintervall.

Voraussetzungen

Die wesentliche Voraussetzung für die Zertifizierung und Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle ist ein von Ihnen eingerichtetes, funktionierendes und schriftlich dokumentiertes Qualitätssicherungssystem nach DIN EN 1090-1.

Der Umfang der Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle ist abhängig von der Ausführungsklasse (EXC), in welcher Sie Bauteile und Bausätze herstellen.

Hierbei sind in den Anwendungsnormen für Stahltragwerke nach DIN EN 1090-2 und für Aluminiumtragwerke nach DIN EN 1090-3 vier Ausführungsklassen EXC 1 (vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile, geringe Versagensfolgen) bis EXC 4 (Bauteile mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt) festgelegt. Die Anforderungen für die Qualifikation der Mitarbeiter und an die technischen Ausrüstungen des Herstellers erhöhen sich von EXC 1 nach EXC 4.

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